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Rechtsgebiete

Mietrecht & Wohnrecht

HSP berät und vertritt Sie in sämtlichen Bereichen des Miet- und Wohnrechts, etwa bei der Errichtung von Miet- und Pachtverträgen, sowie als Parteienvertreter in jeglichen Verfahren im Zusammenhang mit Miet- und Wohnrechten.

Im Bereich des Miet- und Wohnrechts betreut HSP sowohl Vermieter, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Hausverwaltungen als auch Geschäfts- und private Mieter, Wohnungseigentümer und Nutzungs­berechtigte. Die Beratung durch HSP beginnt bereits vor Vertragsabschluss in sämtlichen wohn- und bestandrechtlichen Vertragsangelegenheiten. HSP berät Sie bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gerichtlichen Aufkündigungen, Mietzins- und Räumungsklagen, Anträgen auf Durchführung von Erhaltungs­arbeiten etc. und vertritt im Fall von Streitigkeiten sowohl vor den Zivilgerichten als auch vor den Schlichtungsstellen.

Unsere Leistungen

  • Mietverträge und Pachtverträge jeder Art
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Vertretung in sämtlichen strittigen Verfahren (Kündigungen, Mietzins- und Räumungsklagen etc.)
  • Vertretung in sämtlichen außerstreitigen Verfahren sowohl im MRG als auch WEG und WGG
  • Außergerichtliche Durchsetzung von miet- und wohnrechtlichen Ansprüchen

Ansprechpartner

Mag. Wilhelm Huck